Auswirkungen der Zuwanderung auf unsere Schweizer Sozialwerke

Das Staatssekretariat für Migration SEM hat eben erst die neusten Zahlen veröffentlicht.

Eingewandert sind 130.483 Personen aus dem EU/Efta-Raum. Nur 57.222 sind wieder gegangen. Aus Drittstaaten sind 51.070 Personen in die Schweiz gekommen, aber nur 18.069 Personen haben sie wieder verlassen. Unter dem Strich bedeutet das eine Bevölkerungszunahme von 106.262 Personen

Die Zuwanderung nahm 2023 also um satte 21,5 Prozent zu. Ende letzten Jahres zählte das SEM 2.313.217 dauerhaft wohnende Ausländer in der Schweiz. Der Ausländeranteil in der Schweiz beträgt mittlerweile 25.8%.

Über 100.000 Menschen mehr also, allein im letzten Jahr 2023. Und alle diese Menschen wandern nicht nur in die Schweiz ein, sondern auch in unser dicht gewobenes Netz an Sozialversicherungen.

Nicht nur in die AHV, oder in die IV wo sie nach einem Jahr schon Anspruchsberechtigt sind. Je nach Status erhalten Sie Ergänzungsleistungen, Überbrückungsrenten, Familienzulagen, Mutterschaftszulagen, Sind krankenversichert und erhalten Prämienverbilligungen, selbst ohne geregelten Aufenthaltsstatus. Sie sind in der Arbeitslosen- und in der Unfallversicherung. 

Unsere Sozialwerke sind für alle da, meist sogar ab dem ersten Tag. Ohne Relevanz dabei in aller Regel, wieviel diese Zuggewanderten selbst zur Finanzierung dieser Sozialwerke beitragen. Und das stösst doch manchem, der lebenslang arbeitet und einzahlt ziemlich sauer auf. Der aktuelle  Abstimmungskampf zur 13.AHV-Rente hat das nun wirklich dem letzten deutlich klar gemacht.

Und deshalb erwarte ich vom Bundesrat, dass er meine Fragen zu den Auswirkungen dieser Zuwanderung auf unsere Schweizer Sozialwerke eine mal deutlich aufzeigt. Sachlich, ohne jede tendenziöse Absicht. Aber klar, transparent und vor allem vollständig.

1. Welche Effekte hat die Zuwanderung auf die Sozialwerke?

2. Wie viele Personen beziehen Sozialhilfe, die in den letzten fünf Jahren eingewandert sind (aufgesplittet nach Herkunftsland)?

3. Wie viele Personen haben in den ersten fünf Jahren nach ihrer Einwanderung in die Schweiz mindestens einmal Arbeitslosengelder bezogen (aufgesplittet nach Herkunftsland)?

4. Wie viele Personen beziehen Ergänzungsleistungen, die in den letzten fünf Jahren eingewandert sind (aufgesplittet nach Herkunftsland)?

5. Gibt es Kantone oder Gemeinden, welche durch spezielle Massnahmen eine Abnahme der Sozialhilfeabhängigkeit von Zugewanderten erreichen konnten? Wenn ja, was sind dies für Massnahmen?

6. Welche Massnahmen können ergriffen werden, um die Anreize für Zuwanderer, in unsere Sozialwerke einzuwandern, zu minimieren und damit die Zuwanderung in unsere Sozialwerke zu verhindern?

7. Welche rechtlichen Hürden, Streichungen und Anpassungen von Sozialleistungen für Einwanderer wurden bisher geprüft?

8. Welche der geprüften Massnahmen könnten ohne Anpassung der Personenfreizügigkeit umgesetzt werden?

9. Für die restlichen Massnahmen: Wie könnte und müsste hierfür das Abkommen zur Personenfreizügigkeit angepasst werden?

10. Ist er bereit, diese Fragen im Rahmen seiner weiteren Gespräche mit der EU einzubringen? Wenn nein, warum nicht?

Ich hatte das Anliegen schon 2020 eingebracht. Es wurde – weil unbehandelt – nach zwei Jahren ergebnislos abgeschrieben. Ich nehme einen neuen Anlauf. Und was macht der Bundesrat?

Leider gar nichts! Er verweist lediglich auf den Bericht des FZA-Observatoriums, welches die Auswirkungen der Freizügigkeit auf den Arbeitsmarkt monitoren soll. Sie können den Bericht 2023 neu herunterladen. Auf die Sozialwerke im Einzelnen geht der Bericht gar nicht ein. Lediglich die ALV und die Sozialhilfe werden dort in ein paar kleinen Nebenkapiteln abhandelt. Aber selbst dort steht schon.

Ich zitiere aus dem Management Summary:  «Personen, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit in die Schweiz zugewandert sind, sind einem überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt. (…) Während das Risiko eines Taggeldbezugs im Jahr der Einreise sehr gering ist, steigt dieses mit zunehmender Aufenthaltsdauer an. (…) Betrachtet man den Sozialhilfebezug in Abhängigkeit von der Aufenthaltsdauer, zeigt sich (…) ähnlich wie beim Taggeldbezug ein mit zunehmender Dauer des Aufenthalts ansteigendes Risiko, (…) wenn das Anrecht auf vorgelagerte Leistungen ausgeschöpft wurde.

Das sind mehr als genug gute Argumente um die Auswirkungen der Zuwanderung auf unsere Sozialwerke einmal gründlich zu untersuchen.