Altersvorsorge: Rente sichern für alle

 

 

Das Ziel der Reform der Altersvorsorge ist und bleibt die bisherigen Vorsorgeleistungen zu erhalten und auch für künftige Generationen zu sichern! Ein tragfähiger Kompromiss war im Parlament nicht möglich. Die Mittel-Links-Koalition von CVP und SP hat einen solchen verweigert und in ihrem klientelpolitischen Kerngebiet letztlich nie zu Kompromissen Hand geboten. Wenn die Vorsorgeeinrichtungen stabilisiert und zukunftstauglich ausgestaltet werden sollen, ist eine Erhöhung der AHV-Renten auf dem vom Ständerat unter Federführung von Rechsteiner, Schwaller und Egerszegi diktierten Weg grundfalsch. Die Argumente dafür in 6 Punkten.

1. Eine Kompensation der gesetzlichen Rentensenkung in den Pensionskassen, verursacht durch die Senkung des Umwandlungssatzes, kann nicht mit der Giesskannen-Methode in der AHV erfolgen. Es werden Personen begünstigt, die in keiner Pensionskasse versichert sind. Ich schätze etwa 20 bis 30% der Neurentner. Sachlich ist diese Massnahme nicht gerechtfertigt sondern muss als Fehlentwicklung bezeichnet werden.

2. Das bewährte Versicherungsprinzip basierend auf Beitragsjahren und geleisteten Beiträgen und dass im Sinne der Verfassung die Maximalrente nicht mehr als das doppelte der Minimalrente betragen darf, wird obwohl nicht unbedingt verfassungswidrig, missachtet. Es schwächt die Akzeptanz der AHV in der Bevölkerung.

3. Auch durch die Schaffung von zwei Kategorien, Neu- und Altrentner, wird dem Ansehen der AHV Schaden zugefügt.

4. Die Massnahme ist sozialpolitisch unnötig, um nicht zu sagen völliger Unsinn.

5. Die Finanzierung über zusätzliche Lohnabgaben für die AHV ist wirtschaftspolitisch im Interesse des Arbeitsplatzes Schweiz abzulehnen. Dazu kommt, dass der Lohnabzug dazu dient, dem Millionär eine bessere Rente zu ermöglichen. Dem gegenüber dienen die Beiträge in die Pensionskassen der persönlichen Vorsorge und stärken die Eigenverantwortung.

6. Statt eine Stabilisierung der 1.Säule zu erreichen, werden die finanziellen Probleme der AHV mit zusätzlichen Renten nach wenigen Jahren wieder dieselben sein wie heute.

Die Altersvorsorge ist eine auf lange Frist ausgerichtete Gesetzgebung, die nicht dazu missbraucht werden darf, eine bestimmte Gruppe kurzfristig, aus politischen Gründen, zu begünstigen. Die Folgen solch verfehlter Massnahmen können kaum mehr korrigiert werden und künftige Generationen haben sie zu tragen. Eine neue Revisionsvorlage ist zur Erhaltung der bisherigen Leistungen auf 10 bis 15 Jahre, unter Einbezug einer sozialpolitisch für alle tragbaren Weiterentwicklung, auszurichten.