Angesichts der Frankenstärke seien die Regulierungskosten durch staatliche administrative Belastungen und die Verwaltungsbürokratie zwingend auf ein Mindestmass zu reduzieren, begründete de Courten seine Postulate. Staatliche Regulierungen verursachten in den Schweizer Unternehmen jährlich Kosten von rund 10 Milliarden Franken.
Unternehmen, welche die gesetzlichen Vorschriften nachweislich einhalten, sollen deshalb im Gesetzesvollzug einen Anreiz durch Entlastung von Kontrollen erhalten. Die Kontrollen können jede Art von Gesetzgebung betreffen, also etwa arbeitsrechtliche, umweltrechtliche, Luftreinhalte- oder Gesundheitsvorschriften.
Mit differenzierten, bonusorientierten Kontrollintervallen könnten einerseits die Kosten für die Unternehmen erheblich reduziert werden. Andererseits könnten auch aufseiten der Behörden Einsparungen erzielt werden.
Der Bundesrat wird zudem beauftragt, zu prüfen, wie Unternehmen von behördlichen Dokumentations- und Archivierungsvorschriften entlastet werden können. Eine Entlastung soll durch Koordination und Datenaustausch unter den zuständigen Behörden erfolgen.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Postulate. "Wir haben bereits verschiedene Projekte zur Entbürokratisierung unterwegs", sagte Johann Schneider-Ammann. "Laden wir nicht zu viel auf den Karren." Denn gewisse Projekte hätten ebenfalls wieder mehr Administration zur Folge. Der Rat liess sich davon nicht umstimmen.