Verheiratete werden gegenüber Konkubinatspaaren bei Steuern und Sozialversicherungen benachteiligt. Bei gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen bezahlen sie mehr Steuern und erhalten tiefere AHV-Renten. Das ist ungerecht und gesellschaftspolitisch kreuzfalsch. Es gibt keinen Grund dafür, unverheiratete Paare zu bevorzugen.
Das Bundesgericht hat dies bereits 1984 unmissverständlich festgehalten. Aber geschehen ist zu seither wenig. Im Gegenteil! Seit 2007 gilt die Heiratsstrafe bei den Steuern und den Sozialversicherungen auch für alle jene die zivilrechtlich verbindlich eine Partnerschaft eingehen. Sie sind den Ehepaaren diesbezüglich gleichgestellt.
Wer seine Familie also auf eine solide, verbindliche Partnerschaft abstellt, wird bestraft. Unverbindlichkeit dagegen wird belohnt. Das ist in einem Land, das zunehmend von einem Zerfall des persönlichen Engagements in Familie und Gesellschaft geprägt ist, fatal. Denn der Trend zur gesellschaftlichen Abschottung und Individualisierung führt letztlich dazu, dass unsere demokratische eigenverantwortliche Gesellschaft untergraben wird, weil jeder nur noch für sich selbst schaut.
Jeder soll sein Familienmodell frei wählen. Das ist unbestritten, aber bitte ohne Diskriminierung wie heute. Mit einem Ja zur Initiative wird die heutige Diskriminierung korrigiert. Profitieren werden traditionelle Einverdiener-Familienmodell, aber auch Paare, die sich die Familienarbeit teilen und beiderseits einer Teilzeitarbeit nachgehen. Vor allem aber auch Rentnerpaare, die heute noch diskriminiert werden.
Die Initiative bezweckt eine Gleichbehandlung von Ehe und verbindlicher Partnerschaft mit Konkubinatspaaren sowie die finanzielle Entlastung von Paaren und damit Familien. Unabhängig von der Familienform. Im Zentrum steht eine Abschaffung der ungerechtfertigten Differenzierung aufgrund des Zivilstands. Die Initiative entlastet vor allem den Mittelstand. Ziel ist die Stärkung der Kaufkraft der verheirateten und eingetragenen Paare und ihrer Familien.
Ehepaare und eingetragene Partnerinnen und Partner sollen weiterhin gemeinsam besteuert werden. Nur so wird das Bürokratiemonster „Individualbesteuerung“ verhindert. Der Grundsatz der Nicht-Benachteiligung von Ehepaaren wird durch die Initiative in der Bundesverfassung verankert und Verheiratete sollen als Wirtschaftsgemeinschaft besteuert werden.
Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung entspricht der heute gültigen Rechtsauffassung von der Ehe in der Schweiz. Bei der Abstimmung über die neue Bundesverfassung wurde die Ehe in Übereinstimmung mit Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) von Bundesrat, Parlament und Volk festgelegt. Die vorliegende Initiative hält sich an diese Grundsätze.
Mit einem Ja zur Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe beenden Sie die Benachteiligung Paaren, die sich verbindlich für eine gemeinsame Zukunft, für die Familie und für die Kinder einstehen.