In knapp 100 Arbeitsstunden rund 220 Traktanden behandelt; mit 256 Abstimmungen ganze 19 Vorlagen des Bundesrates unter Dach und Fach gebracht; nochmals rund 200 weiter Vorstösse beraten – und meist verworfen. Nur ein knappes Dutzend der neuen Ideen haben die Räte überzeugt und zur weiteren Bearbeitung an den Bundesrat überwiesen. Gleichzeitig sind im Laufe der letzten 3 Wochen sage und schreibe 714 neue Regulierungsideen in Form von Anregungen an den Bundesrat, Interpellationen, Postulaten und Motionen von den Ratsmitgliedern eingebracht waren. Das in knappen Zahlen das Ergebnis der eben beendeten Frühjahressession von National- und Ständerat.
Für Aufsehen sorgte vor allem die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. Die eine Ratshälfte zeigte sich bass erstaunt, über die „neue Kompromissbereitschaft“ der SVP. Dabei war daran gar nicht viel Neues, mit Ausnahme der Tatsache, dass direkt mit den Initianten das Gespräch gesucht und eine für ebendiese auch befriedigende Lösung gefunden werden konnte. Ein Resultat, das durch Gesprächsverweigerung und Unwillen der Politik gegenüber dem Volkswillen bei der Ausschaffungsinitiative leider (noch) nicht erzielt werden konnte. Die Bundesversammlung hat lediglich das zustande gebracht, was der Initiative schon einmal als Gegenvorschlag gegenübergestellt war – und dann vom Volk wuchtig verworfen wurde. Es bleibt kein anderer Weg, als mit der Durchsetzungsinitiative dem Volk nochmals die exakt gleiche Frage vorzulegen, damit kriminelle Ausländer endlich konsequent und ohne richterliches Ermessen aus der Schweiz ausgewiesen werden.
Vor lauter Aufregung um die „Kompromissbereitschaft“ der SVP wurden wahre Bürokratiemonster im neuen Zweitwohnungsgesetz übersehen. Artikel 8 Absatz 3 dieses neuen Gesetzes lautet beispielsweise: „Erstellt der Betrieb sowohl Wohnungen nach Absatz 1 wie auch solche nach Absatz 2, so wird der Höchstanteil von 33 Prozent reduziert um den Wert, der sich daraus ergibt, dass der Quotient aus der Fläche der Wohnungen nach Absatz 1 und der Summe der Fläche der Wohnungen nach den Absätzen 1 und 2 mit 13 Prozent multipliziert wird“. Verstehen Sie das? Wohl kaum, drum sei es hier rasch erläutert: geregelt wird hier, in welchem Mass neue Wohnungen in bisherigen Hotels zum Verkauf (maximal 20% der Fläche) bzw. zur Vermietung (maximal 33%) erstellt werden dürfen. Warum dafür keine vernünftige Formulierung gefunden werden konnte, kann ich Ihnen nicht einmal als Nationalrat schlüssig erklären.
Genau dazu passt die dringliche Debatte zur Frankenstärke und den Folgen für die Schweizer Exportwirtschaft. Einig sind sich Wirtschaft und Politik, dass nur Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig erhalten. Einigkeit besteht auch darin, dass Kostensenkungen möglichst nicht zu Lasten des Personals, sehr wohl aber im Abbau administrativer Belastungen zu suchen sind. Während die Parteispitzen noch um die grossen Würfe streiten (Masseneinwanderungsinitiative, Unternehmenssteuerreform oder Energiewende) – bisher ohne Resultat - sah ich meine Aufgabe darin, konkrete, rasch umsetzbare Massnahmen vorzuschlagen, getreu dem Baselbieter Motto: Liefere nit lafere! Befremden ist, dass sich die Parteibosse von CVP und FDP in der BaZ so über diese Knochenarbeit aufregten, dass sie gleich die gesamte bürgerliche Zusammenarbeit wieder in Frage stellen. Das wäre schon fast wieder lustig, wenn die Lage nicht so ernst wäre.