Selbstbestimmung

„FDP und BDP wollen eine neue Abstimmung über die Zuwanderung, auch SP und CVP scheinen nicht abgeneigt“. So wenigstens vermeldete es die renommierte NZZ vor Monatsfrist.

Am erstaunlichsten daran ist nicht mal die Haltung dieser Parteien, sondern dass ihr Rütteln an den Grundfesten unserer direktdemokratischen Schweiz keinen Sturm der Empörung mehr auslöst. Es scheint in Mode zu kommen, dass Abstimmungsverlierer souveränen Volksentscheide, die ihnen nicht passen, umgehend und unwidersprochen in Frage stellen. Nur, weil sie einen Beschluss des Volkes als „politisch unkorrekt“ empfinden Umgehend folgt selbstverständlich der Verweis auf „übergeordnetes“, internationales Recht, das für dieselben Abstimmungsverlierer unverrückbar und absolut per se „politisch korrekt“ ist und bleibt.

Kein Wunder schimpfen wir als Stimmbürger über die Politik und ihre Exponenten, wenn direktdemokratische Volksentscheide derart mit Füssen getreten werden. Wenn der Souverän offensichtlich missachtet und Abstimmungsresultate verdreht werden.

Hier muss Remedur geschaffen werden. Die Antwort darauf ist die Selbstbestimmungsinitiative. Diese Volksinitiative mit dem Titel „Schweizer Recht statt fremde Richter“ will sicherstellen, dass Volk und Stände, weiterhin die oberste rechtsetzende Gewalt im Land bleiben.

Auch darüber soll das Volk entscheiden. Endgültig. Und im Rahmen unserer Rechtsordnung. Und die ist nach anerkannter Lehre, aber auch nach gesundem Menschenverstand klar: 1. Bundesrecht geht kantonalen (und diese kommunalen) Normen vor. 2. Neue Regeln stehen über alten. Und 3. Den Rahmen dafür bildet die Bundesverfassung. Sie steht an der Spitze unseres Rechtssystems. Sie ist das Fundament unserer Werte, nach denen wir gemeinsam in der Schweiz zusammen leben wollen.

Und diese Bundesverfassung bildet auch den Rahmen für unsere Aussenbeziehungen. Als Rechtsstaat darf die Schweiz keine internationalen Vereinbarungen abschliessen oder übernehmen, welche mit der eigenen Verfassung nicht vereinbar sind. Logisch, das dann unsere Gesetze auch den internationalen Verpflichtungen entsprechen. Wird die Bundesverfassung aber durch Beschluss von Volk und Ständen modifiziert, so muss dies konsequenterweise Folgen sowohl für Bundesgesetze als auch für internationale Abkommen haben; beide müssen an die neue Verfassungsbestimmung angepasst werden. Nur zwingende Bestimmungen des Völkerrechts gehen diesem Vorrang der Bundesverfassung vor.

Die Vorstellung, dass sämtliche völkerrechtlichen Bestimmungen einen generellen Vorrang über das Landesrecht geniessen, kann theoretisch nur vertreten, wer ein einziges globales Rechtsystem vor Augen hat. Wir wollen aber, dass nicht die Welt, sondern unser Souverän Herr und Meister unserer Rechtsordnung bleibt. In aller Herren Länder beneidet man uns darum, das Steuer in eigenen Händen halten und selbstbestimmt in der globalisierten Welt bestehen zu können.

Es ist diese Einzigartigkeit, die unsere Demokratie so wertvoll macht. Wenn der Souverän beschliesst, Kontingente bezüglich der Einwanderung zu erlassen, den Bau von Minaretten zu verbieten oder kriminelle Ausländer des Landes zu verweisen, so haben Volk und Stände ein Recht wahrgenommen, welches ihnen gemäss der Bundesverfassung zusteht. Wenn sich Parlament oder Regierung die um solche Entscheide foutieren, so verletzten sie Verfassungsrecht.

Der Verweis auf internationales Recht ist nur ein Vorwand jener, die nicht mehr für eine eigenständige Eidgenossenschaft eintreten, sondern lieber in internationalen Sphären entschwinden, um dem hartnäckigen, selbstbewussten und deshalb manchem Politiker oft lästigen Schweizer Stimmbürger zu entfliehen. Mit der Selbstbestimmungsinitiative machen wir jenen Internationalisten, die weder an sich noch an eine eigenständige Schweiz glauben, einen dicken Strich durch die Rechnung.