„Dörf's e Bitzeli mehr sy?"

Während der aktuellen Sommersession der eidgenössischen Räte hat der Bundesrat die Gelegenheit beim Schopfe gepackt und sich – mit einigen Verrenkungen allerdings – wieder einmal selbst kräftig auf die eigenen Schultern geklopft. Willkommener Anlass dazu war der Geschäftsbericht zu seinen selbst gesteckten Zielen und zu den damit erreichten Resultaten im vergangenen Jahr.

In diesem Bericht wurden unter anderem zur schweizerischen Aussenpolitik als Ziele festgehalten: Ausbau der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten, Erneuerung der Beziehungen zur Europäischen Union (EU), Stärkung der Eigenständigkeit der Schweiz, aber auch die Erhaltung der Attraktivität des Standortes Schweiz für internationale Unternehmen und Organisationen. Und der Bundesrat hat sich dazu auch gleich selbst „benotet“: Diese Ziele seien – unbescheiden ausgedrückt – teilweise oder doch überwiegend erreicht worden. Ach ja?

Wer diese Benotung objektiver – also nicht durch die bundesrätliche Rosa-Brille – betrachtet, kommt wohl nicht darum herum, weniger schmeichelhafte Zensuren zu erteilen. So stelle ich mit grosser Besorgnis fest, dass gerade der Bundesrat unser schweizerisches, seit knapp 170 Jahren direktdemokratisch gefasstes Recht immer mehr einem sogenannten internationalen Recht und dort vor allem den undemokratisch in Brüssel diktierten Rechtsmassstäben annähert und schliesslich sogar unterstellt. Ich konstatiere nicht minder besorgt, dass gerade der Bundesrat die Umsetzung der von ihm als missliebig beurteilten, jedoch vom Stimmvolk klar gutgeheissenen Volksentscheide zunehmend verzögert und behindert, ja deren eigentliche Begehren schliesslich verwässert und damit hintertreibt.

Mit dieser Beurteilung meine ich in erster Linie die bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU und das von der EU ultimativ eingeforderte Rahmenabkommen über sogenannte „Institutionellen Fragen“. Deutsch und deutlich ausgedrückt heisst das aber nichts anderes als die automatische, unseren demokratischen Grundsätzen klar widersprechende Übernahme von EU-Recht. Unsere direkte Demokratie soll demnach bei allen bilateralen Abkommen ungefragt unter die Aufsicht der EU-Gerichtsbarkeit gestellt werden. Dies gilt ebenso beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der das auch von der Schweiz anerkannte zwingende Völkerrecht laufend willkürlich neu interpretiert und damit unser Landesrecht einfach über Bord kippt. So können natürlich locker nicht zwingende Völkerrechtsbestimmungen als Verfassungshürde zur Verzögerung oder gar zur Verhinderung des Volkswillens missbraucht werden.

 

Leider muss immer mehr festgestellt werden: Im Vordergrund stehen für den Bundesrat heute nicht mehr unsere Verfassung, unser Volkswille und unsere Souveränität. Vielmehr hat aus Sicht unserer Landesregierung offensichtlich für das Nicht-EU-Mitglied Schweiz nur noch Bedeutung, was Brüssel will. Ja, unser Bundesrat fragt dann sogar noch mit schöner Regelmässigkeit untertänig in Brüssel nach: „Dörf’s none Bitzeli mehr sy“? Diese duckmäuserische Haltung der Schweizer Regierung ist natürlich in Brüssel längst Grund genug, die Schweiz mit immer neuen Forderungen nach Aufgabe ihrer Souveränität zu „erpressen“. Bisher hat ja die Schweizer Regierung auch immer befehlsgemäss willfährig gekuscht.