Neue Energiestrafsteuern gefährden den Werkplatz Schweiz

Heute schon steht die Schweiz im gewohnten vorauseilenden Gehorsam beim Umwelt- und Klimaschutz oft als Musterknabe da. Das genügt dem Bundesrat aber noch nicht. Mit einem neuen „Lenkungssystem im Klima- und Energiebereich“ will er noch mehr Nachhaltigkeit durchsetzen. Dies trotz der praktischen Erfahrung, dass – vor allem in der Wirtschaft - Anreize wesentlich effizienter Wirkung entfalten, als Verbote, Vorschriften und Gesetze.

Das für die zweite Etappe der Energiestrategie 2050 vorgesehene Massnahmenpaket des Bundesrates basiert primär auf neuen und zusätzlichen Energieverbrauchs-Strafsteuern. Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen wird weitergeführt und periodisch erhöht. Zusätzlich steht eine CO2-Treibstoffabgabe im Raum „deren Höhe im Rahmen des bestehenden Spielraums festgelegt werden soll“. Eine weitere Abgabe auf Strom soll der Erreichung der Verbrauchsziele dienen. Damit der Anteil an Elektrizität aus erneuerbaren Energien weiter erhöht werden kann, soll die Stromabgabe während einer Übergangsphase durch eine weiterentwickelte Form des Einspeisevergütungssystems ergänzt werden. Für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen, deren internationale Wettbewerbsfähigkeit durch die Energie- und/ oder Klimaabgaben substanziell beeinträchtigt ist, werden „Abfederungsmassnahmen“ vorgesehen.

Die Erträge aus der CO2-Abgabe sollen vollständig an die Unternehmen und die Bevölkerung zurück verteilt werden. An die Bevölkerung pro Kopf via Krankenkassen, an die Unternehmen gemäss der AHV-Lohnsumme via Ausgleichskassen. Ein neuer Umverteilungsapparat wird dafür nötig sein. Ungewiss bleibt, welcher Anteil der Zusatzeinnahmen im Sand dieses Getriebes versickern wird.

Wie schräg die bundesrätliche CO2-Strategie im Umfeld der golbalen Wirtschaft steht, wird offensichtlich, wenn genau gleichentags, es war übrigens der 21. Mai 2014, Russland und China einen 400-Milliarden-Doller-Gasliefervertrag für die nächsten 30 Jahre verkünden. Mit 28 Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr. Diese werden wohl kaum CO2-neutral in die Energieversorgung dieser Wirtschaftsgiganten gepumpt.

Wie der Bundesrat mit seinen neuen Steuerlasten für die Wirtschaft die Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Standortes Schweiz erhalten will, ist ungeklärt bis heute noch unangesprochen. Wenn die internationale Konkurrenz und deren Regierungen nicht nur den Finanzplatz, sondern unter diesen Vorgaben und in dieser Konsequenz neu auch den Werkplatz und Produktionsstandort Schweiz attackieren, dann müssen wir uns wohl warm anziehen.

Der Bundesrat wird seine Prioritäten angesichts der weiteren aktuellen und diffizilen Aufgaben wohl nochmals überdenken müssen. Zuallererst die Nachbarschaftsbeziehungen und das Verhältnis zur EU. Die Umsetzung des Volksentscheides vom 9. Februar und die Neuregelung der Zuwanderung, der Steuerstreit und die Unternehmenssteuerreform III, Luftfahrt- und Stromabkommen, Abbau der Regulierungsdichte und Mässigung des Finanzbedarfs der öffentlichen Hand stehen im Hausaufgabenheft des Bundesrates. Hoffentlich noch vor neuen innenpolitischen „Schweizer Pioniervorhaben“ à la „Klimalenkungsprojekt“, welche die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz fahrlässig ruinieren.